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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Nilbike (im Folgenden "Anbieter" oder "Werkstatt") und dem Kunden bezüglich der Fahrradwartung, Reparatur und Beratung. Mit der Auftragserteilung oder der Inanspruchnahme unserer Services akzeptiert der Kunde diese AGB.

2. Vertragsschluss

Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde per Telefon, Email oder persönlich eine Anfrage stellt und der Anbieter diese bestätigt oder die Arbeiten beginnt. Eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt auf Anfrage. Die Preise sind unverbindliche Orientierungswerte, sofern nicht anders vereinbart. Nach Überprüfung des Fahrrads werden genaue Preise mitgeteilt.

3. Leistungen und Umfang

Folgende Leistungen werden erbracht:

  • Diagnose und Überprüfung von Fahrrädern
  • Reparatur und Wartung von Fahrradkomponenten
  • Beratung zu Fahrradausrüstung und Sicherheit
  • Montage von Beleuchtung und Zubehör
  • Überprüfung und Anpassung von Bremsen und Schaltung

Der Umfang der Arbeiten wird im Einzelfall mit dem Kunden abgesprochen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Arbeiten abzulehnen, die nicht in sein Leistungsspektrum fallen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die angegebenen Preise sind Brutto-Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Arbeitsleistung und Material werden separat berechnet. Nach Abschluss der Arbeiten stellt der Anbieter eine Rechnung aus. Die Zahlung ist bei Abholung des Fahrrads oder auf Rechnung fällig (Zahlungsziel: 14 Tage). Der Anbieter behält sich vor, bei wiederholten Zahlungsverzug Mahngebühren zu berechnen.

5. Leistungsverzögerungen und Ausfallzeiten

Arbeitszeiten sind Schätzungen und keine Garantien. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die durch Fehler im Fahrradzustand, Materialverfügbarkeit oder höhere Gewalt entstehen. Im Fall von technischen Problemen wird der Kunde unverzüglich informiert. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Arbeiten zu priorisieren.

6. Haftung und Gewährleistung

Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit sorgfältiger Handwerkskunst gemäß deutschen und österreichischen Normen. Eine Garantie auf bestimmte Ergebnisse wird nicht gegeben. Für neue Komponenten gelten die Herstellergarantien. Für Reparaturarbeiten beträgt die Gewährleistung 12 Monate ab Reparaturdatum, ausgenommen sind Verschleißteile und Materialfehler des Herstellers.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung nach Reparatur oder Wartung entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrrad regelmäßig selbst zu überprüfen.

7. Haftung für Fahrräder in der Werkstatt

Der Anbieter übernimmt Fahrräder nur zur Reparatur und Wartung und lagert diese auf Risiko des Kunden. Für Diebstahl, Beschädigungen durch Dritte oder Vandalismus übernimmt der Anbieter keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, eine Versicherung für sein Fahrrad abzuschließen.

8. Abholung und Aufbewahrung

Nach Abschluss der Arbeiten wird das Fahrrad für 14 Tage kostenlos aufbewahrt. Nach dieser Frist wird eine tägliche Lagerpauschale von EUR 2,00 berechnet. Der Anbieter behält sich das Recht vor, nicht abgeholte Fahrräder nach 30 Tagen zu verkaufen oder zu spenden, um Lagerkosten zu decken. Der Kunde wird vorher per Email benachrichtigt.

9. Recht zur Materialverwertung

Der Anbieter behält sich das Recht vor, ausgebaute alte Komponenten zu lagern und später zu verwerten oder zu recyceln. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Rückgabe von Verschleißteilen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.

10. Beratung und Haftungsausschluss

Beratungen zu Sicherheit und Fahrweise erfolgen unverbindlich und basieren auf allgemeinen Empfehlungen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden, die durch mangelhafte Befolgung dieser Ratschläge entstehen. Jeder Fahrer trägt selbst Verantwortung für sicheres Fahren.

11. Gewährleistungsansprüche

Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Reparatur schriftlich (Email) angemeldet werden. Eine Nachbesserung wird kostenlos durchgeführt, wenn nachgewiesen wird, dass der Fehler bei der Reparatur entstanden ist. Bei Unmöglichkeit der Nachbesserung kann der Kunde Kostenersatz verlangen, höchstens in Höhe der Reparaturkosten.

12. Salvage-Rahmen und beschädigte Komponenten

Bei Rissen, Brüchen oder Schäden am Fahrradrahmen, die nicht wirtschaftlich reparierbar sind, informiert der Anbieter den Kunden. Ein Rahmen gilt als nicht wirtschaftlich reparierbar, wenn die Reparaturkosten 60% des Neupreises übersteigen.

13. Hausordnung und Verhalten in der Werkstatt

Kunden sind verpflichtet, die Hausordnung der Werkstatt zu beachten. Aggressives, rassistisches oder sexistisches Verhalten führt zu Hausverbot. Der Anbieter behält sich vor, die Werkstatt zu überwachen.

14. Salvage-Bestimmungen

Alle Reparaturen erfolgen nach geltendem Handwerksstandard. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Verschleiß, der durch normale Nutzung oder mangelnde Wartung entsteht.

15. Schlussbestimmungen

Diese AGB unterliegen österreichischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht widerspricht.

Stand: Februar 2024

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